Austritt

Sie fehlen ...

Die Freiheit ihrer Kirchenmitglieder liegt der evangelischen Kirche am Herzen. Ein Austritt aus der evangelischen Kirche ist daher jederzeit möglich. Selbstverständlich bedauern wir einen solchen Schritt sehr. Wir würden uns freuen, wenn Sie zuvor noch das Gespräch mit uns suchen. Vielleicht lässt sich dabei noch einiges klären. Sicher ist jedoch: Sie würden uns fehlen.

Der Austritt ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. Dadurch erlöschen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft zur Evangelischen Kirche A.B. ergeben (z.B. aktives und passives Wahlrecht, Patenschaft). Bestehende Kirchenbeitragsforderungen bleiben aber aufrecht. Ein Eintritt ist jederzeit wieder möglich.